Was wird mit dem Begriff Hausverwaltung gemeint?
Hausverwaltung ist der Oberbegriff für das Immobilienmanagement - sowohl kaufmännisch wie auch technisch.
Dabei wird zwischen der Mietverwaltung und der WEG Verwaltung unterschieden.
Bei der Mietverwaltung gehört das Objekt einem Eigentümer, Erbengemeinschaft oder Gesellschaft. Die Wohn- und Gewerbeeinheiten sind bzw. werden vermietet. Eine Kernaufgabe ist das Mietinkasso durchgeführt - damit die erzielbare Mieteinnahme auch erbracht wird. Ebenso gehört die Vermietung zu den Hauptaufgaben. Das Teuerste bei Vermietungen ist halt der Leerstand. Weil viele Mietverwalter so tief in die Vermietung gehen sind viele Mietverwalter als Makler tätig. Dann übernehmen sie noch den Verkauf von Immobilien - neben der Vermietung.
Bei der WEG-Verwaltung ist z. B. ein Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungen aufgeteilt und die Wohnungen wurden einzeln veräußert (Sondereigentum). Ein WEG-Verwalter ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei jeder Eigentümergemeinschaft vorhanden bzw. bestellt sein.
Einige WEG-Verwaltungen bieten auch die Sondereigentumsverwaltung an. Das ist dann die Mietverwaltung für das Sondereigentum.
In den letzten Jahren wurden immer mehr Regularien aufgestellt. Das war auch dringend nötig. Es konnte bis vor einigen Jahren jeder eine Hausverwaltung und WEG-Verwaltung Gründen ohne Kenntnisnachweis oder den Nachweis von geordneten Vermögensverhältnissen.
Auch hat es in der Vergangenheit Veruntreuungen von Hausverwaltungen gegeben. Dabei sind dies nicht immer nur die kleinen One-Man-Verwalter gewesen. Haus und Grund taucht z. B. in 2016 in Aachen und Waiblingen oder 2008 in Mülheim an der Ruhr wiederholt mit Veruntreuung auf.
Als weitere Tendenz ist auf dem Markt eine Professionalisierung und Zentralisierung zu erkennen. Durch immer mehr Regularien geht die Anzahl der nebenberuflichen und Kleinstverwalter zurück.